
Ausweis
Gesuch
Das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kannst du an folgenden Adressen beziehen:
Yvonne Bürgisser Fahrschule
Strassenverkehrsämter (Download möglich für St. Gallen, Schwyz oder Zürich)
Den obligatorischen Sehtest führst du bei einem Optiker:in oder Augenarzt/Augenärztin durch. Dieser Test ist 2 Jahre gültig.
Der Nothelferausweis muss dem Gesuchsformular beigelegt werden. Die Gültigkeit des Nothelferausweises beträgt 6 Jahre.
Theorieprüfung
Für die Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir den freiwilligen Besuch der Basis- und Verkehrstheorie und das Lernen mit einer DVD oder App (iTheorie+ Schweizer Version).
Wer diesen Kurs besucht, hat sehr gute Voraussetzungen für eine positive Theorieprüfung. Wer mehr weiss, fährt sicherer und besser!
Eine bestandene Prüfung der Basistheorie gilt unbefristet.
Die Themen des Theorieunterrichts:
Vortrittsrecht
Halten und Parkieren
Signale, Lichtsignale, Markierungen
Bus, Tram
Reaktionsweg, Bremsweg, Anhalteweg
Geschwindigkeit, Überholen, Autobahn und Autostrasse
Anmeldung unter: +41 79 306 66 07 oder E-Mail


Lernfahrausweis
Jetzt kann es losgehen!
Nach bestandener Theorieprüfung wird dir der Lernfahrausweis automatisch zugestellt.
Der Lernfahrausweis der Kategorie B ist 24 Monate gültig. Fahren darfst du in Begleitung einer Person, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt. Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
VKU
Der Besuch des Verkehrskundeunterrichts ist seit dem 1. Januar 1993 obligatorisch und umfasst 8 Stunden, aufgeteilt in 4 Doppellektionen. Nicht die Verkehrsregeln als solches werden gelernt, sondern deren Sinn wird hinterfragt. Dies soll zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
Gefahrenlehre, Sinnesorgane, Blicktechniken, Partnerkunde, Strassenkunde, Tageskunde, Fahrzeug, Fahrphysik, Verkehrsbewegungslehre, Fahrfähigkeit, umweltbewusstes Fahren, zehn taktische Regeln.
Lehrmittel: Let’s drive
Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines gültigen Lernfahrausweises voraus. Der absolvierte VKU gilt unbefristet. Personen, die bereits einen Führerausweis besitzen, sind vom Kurs befreit.
Kurslokal: “Seehofstübli” im Restaurant Seehof, Bahnhofstr. 1 in 8716 Schmerikon (Lageplan).
Anmeldung direkt unter "Zur Kursgruppe anmelden". Dazu benötigst du die Register-Nr. vom Lernfahrausweis und dein Geburtsdatum.
Du kannst dich auch via +41 79 306 66 07 oder per E-Mail anmelden.


Praktische Fahrprüfung
Mit der praktischen Fahrprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der/die Gesuchssteller/In fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer:in zu führen (VZV Art.22).
Prüfungsdauer: 60 Minuten für die Kategorie B
Nachdem du nun alle Hürden überwunden hast, wird dir der Fahrausweis im Kreditkartenformat zugestellt. Dieser ist seit 01.12.2005 für drei Jahre auf Probe gültig.
Die Weiterausbildung dauert ab 01.01.2020 einen Tag und muss im ersten Jahr (innerhalb von 12 Monaten) nach der Fahrprüfung absolviert werden. Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Wer die Weiterbildung während der Probezeit nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Fahrausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.
Ich wünsche dir eine gute Fahrt - und vergiss die Weiterbildung nicht!
WEITERBILDUNG > WICHTIGE ÄNDERUNG
Ab 01.01.2020 = ein Tag Weiterbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Fahrausweises auf Probe.
Wer über einen Fahrausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
Revision der Fahrausweisvorschriften OPERA -3 : Antworten zu Lernfahrten ab 17 Jahre (ab 01.01.2021) - Verzicht Automateneintrag - Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen.
Sicher durch die Probezeit: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/neulenkerinnen-neulenker
ECO - Drive®
Verkehrssicherheit, Verantwortung und Umweltbewusstsein stehen heute beim Autofahren an erster Stelle. Umweltbewusst fahren (Eco-Drive®) gehört heute zum Standard und ist Teil der Führerprüfung.
Kursinhalt:
Reifendruck
Fahrwiderstände
Gangorientierte Geschwindigkeit: Konstantfahrt und Beschleunigung
Schleppmoment
Energie sparen mit Eco-Drive®: Richtige Bergfahrt
Die vier goldenen Eco-Drive® Regeln:
Im höchstmöglichen Gang und bei tiefer Drehzahl fahren
Zügig beschleunigen
Früh hochschalten (bei 2000 bis 2500 Umdrehungen), spät herunterschalten
Vorausschauend und gleichmässig fahren, unnötige Brems- und Schaltmanöver vermeiden


fahrberatung
Menschen bleiben immer länger mobil und aktiv. Das Auto ermöglicht ihnen Eigenständigkeit und ist für allerlei Dienstleistungen unverzichtbar.
Ab 75 Jahre müssen Autofahrer:innen auf Anweisung der Behörden ihr Fahrtauglichkeit alle zwei Jahre von einer ärztlichen Fachperson bestätigen lassen.
Fahrberatung: Was ist das?
Eine Fahrberatung soll nicht als Test oder als Kontrolle angesehen werden, sondern vielmehr als eine Analyse, der sich der/die Senior:in freiwillig unterzieht. Während einer gemeinsamen Fahrt gibt der Seniordrive Coach (ein speziell ausgebildeter FahrlehrerIn) Ratschläge zur Überbrückung gesundheitlichen Defizite beim Autofahren. Der Coach hilft die Fahrweise den Bedürfnissen anzupassen und bestätigt mittels eines ausführlichen Beratungsformulars die Fahrkompetenz.
Eine freiwillige Fahrberatung ist besonders zu empfehlen bei:
Altersbeschwerden, die das Fahren beeinträchtigen; nach schweren Krankheiten; nach Operationen; nach einem Unfall; vor einer amtlich angeordneten Kontrollfahrt; auf Empfehlung der Versicherung …oder auch ganz einfach um sicher zu sein, dass die eigene Fahrweise noch verkehrssicher ist.
Ich freue mich, Sie kennenzulernen und helfe Ihnen gerne mit einer Praxisfahrt.
Kosten einer Begleitfahrt im eigenen Fahrzeug von 60 Minuten mit Protokoll der Überprüfungsfahrt: CHF 155.00 / ohne Protokoll der Überprüfungsfahrt: CHF 125.00